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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 178/2021 Ein neuer Richter und eine neue
Richterin am Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Daniel Reichelt und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Carmen Vogt-Beheim zum Richter bzw. zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Reichelt ist 47 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt. Im Jahr 2005 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht Husum und dem Landgericht Flensburg eingesetzt. Bei dem Amtsgericht Husum wurde er im Januar 2008 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Von dort wurde Herr Dr. Reichelt in der Zeit von September 2012 bis Februar 2013 an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht abgeordnet. Im September 2014 wurde er dort zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Von Oktober 2015 bis September 2018 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss an diese Abordnung war er erneut am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht tätig. Herr Dr. Reichelt ist darüber hinaus seit Oktober 2020 im Nebenamt zum berufsrichterlichen Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs bestellt. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Reichelt dem vornehmlich für das Kauf-, Leasing- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat zugewiesen. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Vogt-Beheim ist 55 Jahre alt. Nach Beendigung ihrer juristischen Ausbildung und Tätigkeiten als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie als Justitiarin in einem Unternehmen trat sie im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Frankfurt am Main und dem Verwaltungsgericht Darmstadt eingesetzt. Im Januar 2003 wurde sie zur Richterin am Landgericht ernannt. Sie blieb zunächst im Wege der Abordnung am Verwaltungsgericht Darmstadt tätig, ehe von August 2003 bis Dezember 2005 eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht folgte. Anschließend kehrte sie an das Landgericht Frankfurt am Main zurück und wurde dort im Oktober 2007 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht befördert. Im Mai 2015 wurde sie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und von dort aus von Januar 2018 bis Dezember 2020 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Von 2007 bis 2010 war Frau Dr. Vogt-Beheim darüber hinaus nichtständige und von 2011 bis 2017 ständige Beisitzerin des Hessischen Dienstgerichts für Richter. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Vogt-Beheim mit jeweils anteiliger Arbeitskraft dem Kartellsenat, dem für energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten und Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz zuständigen XIII. Zivilsenat und dem vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichteten VIa. Zivilsenat zugewiesen. Letzterer ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben (sog. "Diesel-Sachen"). Karlsruhe, den 1. Oktober 2021
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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