Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 219/2021

Richter am Bundesgerichtshof

Dr. Berger im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Nikolaus Berger wird mit Ablauf des 30. November 2021 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Berger wurde am 9. Januar 1956 in Mühlhausen/Thüringen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er zu Beginn des Jahres 1988 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Nach seiner Proberichterzeit am Landgericht Hamburg wurde er dort Ende August 1990 zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von Mai 1991 bis April 1993 war er als Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an die Justizbehörde Hamburg abgeordnet. Im Anschluss hieran wurde ihm für die Tätigkeit als wissenschaftlicher Berater einer schleswig-holsteinischen Landtagsfraktion bis Ende des Jahres 1995 Sonderurlaub bewilligt. Nach einer weiteren über vierjährigen Tätigkeit am Landgericht Hamburg schloss sich in der Zeit von Mitte Mai bis Mitte November 2000 eine Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg an. Nach seiner Rückkehr an das Landgericht Hamburg wurde er dort im März 2003 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert.

Am 1. April 2009 wurde Herr Dr. Berger zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte bis Ende Dezember 2010 bzw. Ende Januar 2011 zunächst dem insbesondere für das Patentrecht sowie das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständigen X. Zivilsenat und dem zu dessen Entlastung vorrübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichteten Xa-Zivilsenat an. Im Februar 2011 wechselte er in den 2. Strafsenat, der damals für die Revisionen in Strafsachen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln zuständig war. Seit dem 1. Juli 2013 ist Herr Dr. Berger Mitglied des 5. Strafsenats in Leipzig, dem die Revisionen in Strafsachen aus dem Bezirk des Kammergerichts und den Oberlandesgerichtsbezirken Bremen, Dresden, Hamburg und Schleswig zugewiesen sind. Für den 5. Strafsenat ist er als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Daneben nahm er seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof bis Mitte Juli 2013 die Aufgaben des Ermittlungsrichters V wahr und gehörte ab Mitte Juli 2013 bis Ende 2019 als stellvertretendes Mitglied dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen und dem Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen an. Seit dem Jahr 2015 ist Herr Dr. Berger zudem Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs.

In der annähernd dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Berger insbesondere die Rechtsprechung des 5. Strafsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 30. November 2021

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