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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2021 » Pressemitteilung Nr. 60/21 vom 19.3.2021

Siehe auch:  Urteil des 3. Strafsenats vom 19.3.2024 - 3 StR 474/19 -, Urteil des 3. Strafsenats vom 30.3.2021 - 3 StR 474/19 -, Beschluss des 3. Strafsenats vom 10.8.2021 - 3 StR 474/19 -, Beschluss des 3. Strafsenats vom 12.1.2023 - 3 StR 474/19 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 60/2021

Verkündungstermin am 30. März 2021, 10.30 Uhr, in Sachen

3 StR 474/19 (Ausfuhr von Waffen nach Mexiko)

Verhandlungsort: Außenstelle des Bundesgerichtshofs – Rintheimer Querallee 11, Sitzungssaal E 004

Der auf den 11. März 2021 bestimmte Verkündungstermin (Pressemitteilung 28/2021 und 49/2021) wurde wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds aufgehoben und neu bestimmt auf den 30. März 2021, 10.30 Uhr.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Platzangebot in den Sitzungssälen die infolge der Corona-Pandemie geltenden Abstandsregeln berücksichtigt.

Da somit am Verkündungstermin im Sitzungssaal E 004 im Zuhörerbereich nur eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung stehen werden, wird womöglich nicht für alle Personen, die als Zuschauer und/oder Medienvertreter am Verkündungstermin teilnehmen möchten, ein Sitzplatz bereit gehalten werden können.

Karlsruhe, den 19. März 2021

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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