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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat April 2020 » Pressemitteilung Nr. 41/20 vom 22.4.2020

Siehe auch:  Urteil des VII. Zivilsenats vom 2.6.2022 - VII ZR 174/19 -, Urteil des VII. Zivilsenats vom 14.5.2020 - VII ZR 205/19 -, Beschluss des VII. Zivilsenats vom 14.5.2020 - VII ZR 174/19 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 41/2020

Verhandlungstermin am 14. Mai 2020, 9.00 Uhr

in Sachen VII ZR 174/19 und VII ZR 205/19 (Folgen des

EuGH-Urteils zur Unionsrechtswidrigkeit der

Mindest- und Höchstsätze der HOAI):

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Für den Verhandlungstermin am 14. Mai 2020, 9.00 Uhr, Karlsruhe, Herrenstraße 45a, Sitzungssaal E101
(siehe Pressemitteilungen Nr. 159/2019 und Pressemitteilungen Nr. 10/2020)

und einen etwaigen Verkündungstermin am selben Tag gelten folgende Hinweise:

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Verhandlung und evtl. Entscheidungsverkündung am 14. Mai 2020 teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder per E-Mail frühestens ab 23. April 2020, 10.00 Uhr an

Frau Lemke-Hillenbrand

Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe

E-Mail: besucherdienst@bgh.bund.de

Pro Anmeldung (schriftlich oder per E-Mail) kann nur eine Person berücksichtigt werden. Gruppen-Anmeldungen sind nicht möglich.

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesgerichtshofs unter Datenschutz.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Für Medienvertreter wird (zeitlich später) ein gesondertes Akkreditierungsverfahren durchgeführt.

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.

Bitte beachten Sie:

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze für Bürgerinnen und Bürger erheblich beschränkt. Wägen Sie bitte die Notwendigkeit eines Besuches der Verhandlung sorgsam ab.

Auf die Empfehlung der Bundesregierung zum Tragen von Schutzmasken wird hingewiesen.

Aufgrund einer Anordnung der Präsidentin in Ausübung ihres Hausrechts dürfen folgende Personen das Gelände des Bundesgerichtshofs nicht betreten:

Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Personen, die in den (dem Sitzungstag) vorhergehenden 14 Tagen persönlichen Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person hatten.

Karlsruhe, den 22. April 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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