Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 47/2020

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Dr. Mutzbauer beendet aktiven Dienst

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Norbert Mutzbauer wird mit Ablauf des 30. April 2020 im Rahmen der Altersteilzeit aus dem aktiven Dienst ausscheiden.

Herr Dr. Mutzbauer wurde am 4. Februar 1957 in Coburg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juni 1985 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Traunstein, dem Amtsgericht Rosenheim und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München II eingesetzt. Am 1. Juni 1988 wurde er bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München II unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Staatsanwalt ernannt. Im Dezember 1990 wechselte er als Richter am Landgericht an das Landgericht München II. Von dort wurde er von Oktober 1991 bis September 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und in direktem Anschluss von Oktober 1994 bis Juli 2002 als hauptamtlicher Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare an das Landgericht München I. Im Laufe dieser Abordnung wurde er am 1. Oktober 2000 am Oberlandesgericht München zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Von Mitte Juli 2002 bis Mitte April 2004 leitete er als Vorsitzender Richter am Landgericht München II eine erstinstanzliche Zivilkammer. Im April 2004 wechselte er an das Oberlandesgericht München, von wo er bis Ende 2004 zunächst mit voller Arbeitskraft als Mitglied eines Strafsenats an das Bayerische Oberste Landesgericht abgeordnet war. Seit Januar 2005 gehörte er - bis Mitte April 2005 zunächst noch unter Fortdauer einer hälftigen Abordnung an das Bayerische Oberste Landesgericht - mehreren Strafsenaten des Oberlandesgerichts München an.

Am 1. Juli 2008 wurde Herr Dr. Mutzbauer zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Ab diesem Zeitpunkt gehörte er bis zum 27. November 2016 dem schwerpunktmäßig für Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm, Naumburg, Rostock, Saarbrücken, Zweibrücken und Teilen des Oberlandesgerichtsbezirks Karlsruhe sowie Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenat an. Am 25. Juni 2010 übernahm er den stellvertretenden Vorsitz des 4. Strafsenats, den er zudem im Großen Senat für Strafsachen und im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertrat. Seit seiner Ernennung bis zum 31. Juli 2010 nahm Herr Dr. Mutzbauer zudem die Aufgaben eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshofs wahr. Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof leitete Herr Dr. Mutzbauer seit dem 28. November 2016 den in dieser Zeit im Wesentlichen für die Revisionen aus dem Bezirk des Kammergerichts sowie den Oberlandesgerichtsbezirken Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden Hamburg, Saarbrücken und Schleswig zuständigen 5. Strafsenat mit Sitz in Leipzig. Gleichzeitig wurde ihm der Vorsitz des Senats für Wirtschaftsprüfersachen und des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen übertragen. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war er seit 2010 langjähriges Mitglied des Präsidialrats und des Richterrats.

Während seiner fast zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Mutzbauer die Rechtsprechung des 4. und des 5. Strafsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 30. April 2020

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