Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 1/2020

Zwei neue Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Mathias Herr und Richter am Oberlandesgericht Dr. Volker Schultz zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Herr ist 53 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und im Anschluss an eine Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Jahr 1997 in den höheren Justizdienst der Landes Baden-Württemberg ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen sowie beim dem Amtsgericht und dem Landgericht Karlsruhe eingesetzt. Am Landgericht Karlsruhe wurde er im Februar 2001 zum Richter am Landgericht ernannt. Von September 2003 bis Dezember 2007 war Herr Dr. Herr als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und im Anschluss hieran von Januar bis September 2008 an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Eine weitere Abordnung schloss sich ein gutes Jahr später von Dezember 2009 bis Oktober 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht an. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im August 2011 zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Nach einer gut vierjährigen Tätigkeit am Oberlandesgericht Karlsruhe war er seit März 2018 erneut als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Herr dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat zugewiesen.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schultz ist 47 Jahre alt. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und im Anschluss an eine Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Jahr 2005 in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein. Während seiner Proberichterzeit war er zunächst dem Landgericht Saarbrücken zugewiesen und im Anschluss hieran von Januar 2007 bis Oktober 2008 an das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes abgeordnet. Während dieser Abordnung wurde er im April 2008 zum Richter am Landgericht ernannt. Von November 2008 bis April 2011 war Herr Dr. Schultz mit dem Ziel der Übernahme in den dortigen Richtedienst nach Schleswig-Holstein an das Landgericht Lübeck abgeordnet. Im April 2011 erfolgte die Versetzung aus dem saarländischen in den schleswig-holsteinischen Justizdienst an das Amtsgericht Eutin. Von dort war er zunächst bis September 2012 wieder an das Landgericht Lübeck abgeordnet und anschließend von Oktober 2012 bis September 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof. Am Ende dieser Abordnung wurde er im September 2015 zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Nach Rückkehr in die Landesjustiz war er seit Oktober 2015 bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig tätig.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Schultz dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 2. Januar 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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