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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2020 » Pressemitteilung Nr. 72/20 vom 4.6.2020

Siehe auch:  Urteil des III. Zivilsenats vom 3.9.2020 - III ZR 136/18 -, Beschluss des III. Zivilsenats vom 4.6.2020 - III ZR 136/18 -, Beschluss des III. Zivilsenats vom 26.11.2020 - III ZR 136/18 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 72/2020

Neuer Verhandlungstermin in der Sache III ZR 136/18 (Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und anderer Unterlagen) am 20. August 2020, 10 Uhr, Saal E 101

Der III. Zivilsenat hat in dem Rechtsstreit über die Auskunftsklage der Erbin des früheren Bundeskanzlers und vormaligen Klägers Dr. Helmut Kohl über Anzahl und Verbleib der Vervielfältigungen von Tonbandaufzeichnungen und sonstigen Unterlagen (siehe Pressemitteilung Nr. 5/2020 vom 9. Januar 2020) einen Hinweisbeschluss erlassen und einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 20. August 2020 anberaumt.

In dem Verfahren hatte der Senat zunächst einen Verhandlungstermin auf den 19. März 2020 angesetzt. Wegen der Coronainfektionsgefahren wurde dieser Termin jedoch aufgehoben und im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet. Auch unter Berücksichtigung der darin eingereichten Schriftsätze hat sich jedoch ergeben, dass die Sache nicht geeignet ist, ohne ein vorheriges Rechtsgespräch entschieden zu werden. Der Senat hat deshalb den neuen Verhandlungstermin anberaumt und zu dessen Vorbereitung den Parteien einen Hinweis zur Fassung der Klageanträge und zu den in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen gegeben.

Karlsruhe, den 4. Juni 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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