Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 145/2018

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Gregor Galke im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Gregor Galke wird mit Ablauf des

31. August 2018 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Galke wurde am 19. Januar 1953 in Kaub geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im September 1979 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach Verwendungen bei dem Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft Koblenz und den Amtsgerichten Cochem sowie St. Goar wurde er am 15. Mai 1984 zum Richter am Landgericht Koblenz ernannt. Von Juni 1986 bis September 1988 war er an das damalige Bundesministerium der Justiz und hieran anschließend bis Juni 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Ab Juli 1992 gehörte er dem Oberlandesgericht Koblenz an, wo am 7. Juli 1992 seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht erfolgte.

Am 19. August 1999 wurde Herr Galke, der seit dem 1. Februar 1995 an das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz abgeordnet war, zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er war bis August 2009 Mitglied des vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenats. Mit seiner Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 20. August 2009 übernahm er die Leitung des schwerpunktmäßig für das Recht der unerlaubten Handlungen und das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Seit Januar 2002 gehört Herr Galke zugleich dem Senat für Notarsachen an, dessen Vorsitz ihm seit Januar 2010 ebenfalls übertragen ist. Den VI. Zivilsenat sowie den Senat für Notarsachen vertritt er seit vielen Jahren in den Großen Senaten des Bundesgerichtshofs sowie im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Nachdem er insoweit bereits seit Mai 2005 die Stellvertreterfunktion wahrgenommen hatte, war Herr Galke von Oktober 2006 bis August 2009 neben seinen spruchrichterlichen Tätigkeiten außerdem mit den Aufgaben des Präsidialrichters betraut. Von Januar bis Dezember 2016 war er zum ständigen Vertreter der Präsidentin des Bundesgerichtshofs bestellt.

Die Rechtsprechung der Spruchkörper, deren Mitglied bzw. Vorsitzender er war und ist, hat Herr Galke während seiner mehr als neunzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 31. August 2018

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