BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 13/2017 Richter am Bundesgerichtshof
Prof. Dr. Lutz Strohn im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Lutz Strohn wird mit Ablauf des 31. Januar 2017 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Prof. Dr. Strohn wurde am 31. August 1951 in Düsseldorf geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er am 25. April 1979 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen beim Land- und Amtsgericht Wuppertal wurde er am 16. Juni 1982 zum Richter am Landgericht Wuppertal ernannt. Am 27. Februar 1991 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, wo er neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit von 1996 bis 2002 auch mit verantwortungsvollen Aufgaben der Justizverwaltung (u.a. den Personalangelegenheiten der Richterinnen und Richter) betraut war und am 22. Juni 1999 zum Vorsitzenden Richter ernannt wurde. Am 10. Juli 2003 wurde Herr Prof. Dr. Strohn zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seither dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 1. Oktober 2009 ist; zugleich ist er seit Juli 2005 Mitglied des Kartellsenats. Für beide Senate ist er zudem seit 2007 bzw. 2009 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat ihm im Jahre 2013 die Bezeichnung Honorarprofessor verliehen. Während seiner über dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Strohn die Rechtsprechung sowohl des II. Zivilsenats als auch des Kartellsenats maßgeblich mitbeeinflusst. Karlsruhe, den 31. Januar 2017
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