Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 147/2016

Neue Richterin und neue Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Susanne Arend, sowie die Richter am Oberlandesgericht Dr. Johannes Berg und Dr. Kai Hamdorf zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Arend ist 53 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1994 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein. Sie war zunächst dem Landgericht Meiningen und sodann dem Amtsgericht Gotha zugewiesen. Dort wurde sie am 18. November 1997 zur Richterin am Amtsgericht ernannt. Jeweils im Abordnungswege war sie von November 2000 bis Juli 2001 an das Thüringer Oberlandesgericht in Jena, anschließend bis Juli 2005 an den Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar sowie alsdann bis Mitte Februar 2010 an das Thüringer Justizministerium in Erfurt abgeordnet, wo sie zunächst im Justizprüfungsamt und schließlich als Leiterin des Personalreferats tätig war. In dieser Zeit - am 1. Juli 2006 - wurde sie zur Richterin am Thüringer Oberlandesgericht befördert, an dem sie seit dem 15. Februar 2010 spruchrichterlich tätig war.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berg ist 46 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1999 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst der Staatsanwaltschaft Coburg zugewiesen, bevor er am 20. August 2001 zum Richter am Amtsgericht Kronach ernannt wurde. Von Mitte Oktober 2005 bis Mitte Oktober 2008 war Herr Dr. Berg als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof und hieran anschließend bis November 2009 an das Oberlandesgericht Bamberg abgeordnet. Am 1. Dezember 2009 erfolgte seine Beförderung zum Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg, wo er bis Juni 2013 tätig war. Am 1. Juli 2013 wechselte er als Richter am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Bamberg. Dort war er neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit auch mit Verwaltungsaufgaben betraut.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Hamdorf ist 43 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst gut zwei Jahre lang als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2005 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein eintrat. Er war zunächst dem Landgericht Itzehoe und sodann dem Amtsgericht Pinneberg zugewiesen. Von Mitte Oktober 2007 bis Mitte Oktober 2010 war Herr Dr. Hamdorf an das Schleswig-Holsteinische Justizministerium abgeordnet. In dieser Zeit - am 7. Juni 2010 - wurde er zum Richter am Amtsgericht Pinneberg ernannt. Zum 15. Oktober 2010 wechselte er an das Amtsgericht Lübeck. Seither war mit einem Teil seiner Arbeitskraft an das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht, von November 2012 bis Mai 2013 mit einem weiteren Arbeitskraftanteil auch an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht abgeordnet. Am 1. November 2013 wurde er zum Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht befördert. Seit Februar 2014 war Herr Dr. Hamdorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Arend dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat, Herrn Dr. Berg dem neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere für die Revisionen in Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat und Herrn Dr. Hamdorf dem schwerpunktmäßig für die Rechtsstreitigkeiten aus den Gebieten des Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Nachbarrechts zuständigen V. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 1. September 2016

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