Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 146/2016

Richterin am Bundesgerichtshof

Dr. Angelika Reichart im Ruhestand

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Angelika Reichart wird mit Ablauf des 31. August 2016 in den Ruhestand treten.

Frau Dr. Reichart wurde am 25. August 1953 in Augsburg geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin und sodann als Akademische Rätin an der Universität Augsburg tätig. Im November 1983 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Bayern ein. Nach einer Verwendung bei dem Landgericht Augsburg wurde sie am 1. Juni 1985 zur Staatsanwältin (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ernannt. Knapp ein Jahr später wechselte sie als Richterin am Amtsgericht an das Amtsgericht Augsburg. Am 1. April 1998 erfolgte dort ihre Beförderung zur weiteren Aufsicht führenden Richterin und schließlich am 1. April 2000 die Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht München.

Am 1. Juni 2005 wurde Frau Dr. Reichart zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie gehört seither dem vornehmlich für das Gesellschaftsrecht und Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat an. Die Rechtsprechung dieses Spruchkörpers hat Frau Dr. Reichart in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten maßgeblich mitgeprägt.

Karlsruhe, den 31. August 2016

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