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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat November 2016 » Pressemitteilung Nr. 215/16 vom 30.11.2016

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 215/2016

Teilnahme an Verhandlung am 6. Dezember 2016 erfordert schriftliche Anmeldung der Pressevertreter

Akkreditierungshinweise für Pressevertreter, die an einer mündlichen Verhandlung oder Urteilsverkündung der Senate am 6. Dezember 2016 teilnehmen wollen.

Pressevertreter, die an einer am 6. Dezember 2016 stattfindenden mündlichen Verhandlung oder Urteilsverkündung der Senate teilnehmen wollen, werden gebeten, sich schriftlich bis spätestens

Montag, den 5. Dezember 2016, 10.00 Uhr,

bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofes unter Bekanntgabe der E-Mail-Adresse zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/159-5501). Dabei sind der Name, der Vorname, das Geburtsdatum, die E-Mail-Adresse und die Presseausweisnummer mitzuteilen. Für erstmalige Anmeldungen von Medienvertretern sind die Vorlage eines gültigen Presseausweises und die Angabe des oder der Medien erforderlich, für die die Pressevertreter tätig sind. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail-versandt. Wir bitten um Verständnis, dass Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist bzw. per E-Mail eingehen, nicht berücksichtigt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass das Gelände des Bundesgerichtshofs am 6. Dezember 2016 für Fahrzeuge von Pressevertretern, inkl. Übertragungswagen, nicht zugänglich ist.

Alle Pressevertreter werden gebeten, sich im Empfangsgebäude mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Es werden Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der von Pressevertretern mitgeführten Gegenstände durchgeführt.

Hinweise für externe Besucher

Bibliothek

Die Bibliothek des Bundesgerichtshofs ist für externe Besucher am 6. Dezember 2016 geschlossen.

Hinweise bei Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung der Senate am 6. Dezember 2016.

Für den Zutritt zum Gelände des Bundesgerichtshofs muss sich jeder Besucher im Empfangsgebäude mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Im Empfangsgebäude findet eine Personenkontrolle statt. Das Mitführen von Fotoapparaten, Filmkameras, Mobiltelefonen etc. ist nicht gestattet. Außerdem bitten wir Sie darum, weder große Gepäckstücke (z.B. Rucksäcke) noch Metall- oder Glasgegenstände mit sich zu führen. Gegebenenfalls sind diese Gegenstände beim Empfang abzugeben.

Auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs stehen an diesem Tag keine Parkplätze für Besucher zur Verfügung.

Die vorstehenden Hinweise sind nicht abschließend. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für die entstehenden Unannehmlichkeiten wird um Verständnis gebeten.

Karlsruhe, den 30. November 2016

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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