Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 175/2016

Zwei neue Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Josef Hoch sowie den Richter am Oberlandesgericht Dr. Gero Götz zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Hoch ist 56 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Er war zunächst der Staatsanwaltschaft und sodann dem Landgericht Berlin zugewiesen. Dort erfolgte am 4. Januar 1993 seine Ernennung zum Richter am Landgericht. Am 15. Februar 1999 wurde Herr Hoch zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin und schließlich am 2. Mai 2007 zum Vorsitzenden Richter am Kammergericht befördert. Seither war er dort als Vorsitzender eines Strafsenats tätig, der auch für erstinstanzliche Strafsachen zuständig ist.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Götz ist 46 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst vier Jahre lang als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2002 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eintrat. In seiner Proberichterzeit war er bei den Landgerichten Dortmund und Arnsberg sowie den Amtsgerichten Brilon und Soest tätig. Im Jahre 2003 wurde er zum Richter am Landgericht Arnsberg ernannt. Von Dezember 2006 bis Ende 2009 war Herr Dr. Götz als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. In dieser Zeit, am 31. Juli 2009, wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Hamm befördert, an dem er sodann seit Januar 2010 - unterbrochen durch eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in der Zeit von Januar 2011 bis Juli 2014 - spruchrichterlich tätig war. Seit Oktober 2015 war Herr Dr. Götz an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Hoch dem neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere für die Revisionen in Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat und Herrn Dr. Götz dem vornehmlich für das Erbrecht sowie das Versicherungsvertragsrecht zuständigen IV. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 4. Oktober 2016

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