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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Oktober 2016 » Pressemitteilung Nr. 192/16 vom 31.10.2016

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 192/2016

Richter am Bundesgerichtshof

Gerhard Vill im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Gerhard Vill wird mit Ablauf des 31. Oktober 2016 in den Ruhestand treten.

Herr Vill wurde am 30. Mai 1951 in Erlangen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juli 1979 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach einer Verwendung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz wurde er am 1. Januar 1982 zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I ernannt. Im Oktober 1983 wechselte er als Richter am Landgericht an das Landgericht München II. Von Januar 1985 bis Juli 1992 war Herr Vill erneut im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig, und zwar zunächst als Oberregierungsrat, seit Januar 1987 als Regierungsdirektor und seit April 1991 als Ministerialrat. Am 1. August 1992 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht München befördert. Von November 1997 an gehörte er als Leiter des unter anderem für Schuldrecht, zivilrechtlichen Verbraucherschutz sowie Handels- und Gesellschaftsrecht zuständigen Referats wiederum dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz an, seit Oktober 2002 als Leitender Ministerialrat und Stellvertreter des Abteilungsleiters.

Am 2. September 2003 wurde Herr Vill zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither ist er Mitglied, seit dem 17. November 2010 auch stellvertretender Vorsitzender des IX. Zivilsenats, dem vornehmlich das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht sowie das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater zugewiesen sind. Für den IX. Zivilsenat ist er jeweils als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Die Rechtsprechung insbesondere des IX. Zivilsenats hat Herr Vill in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten maßgeblich mitbeeinflusst.

Karlsruhe, den 31. Oktober 2016

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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