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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat April 2015 » Pressemitteilung Nr. 54/15 vom 13.4.2015

Siehe auch:  Beschluss des 3. Strafsenats vom 31.3.2015 - 3 StR 527/14 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 54/2015

Verurteilung wegen "Piraterie" an deutschem

Chemietanker vor Somalia rechtskräftig

Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Im Mai 2012 brachten somalische Piraten den Chemietanker "Marida Marguerite" einer deutschen Reederei im Golf von Aden in ihre Gewalt und hielten die Besatzung für die Dauer von fast acht Monaten auf dem Schiff gefangen. Der Angeklagte wirkte in der Folgezeit daran mit, die Reederei zur Zahlung von fünf Mio. US-Dollar zu erpressen und das Lösegeld sodann unter den Piraten zu verteilen. An der Folter von einzelnen Besatzungsmitgliedern war der Angeklagte zwar nicht selbst beteiligt, er nahm die massiven Gewaltanwendungen indes in Kauf, weil er einzig daran interessiert war, ein besonders hohes Lösegeld zu erlangen.

Gegen die Verurteilung hat sich der Angeklagte mit einer Verfahrensrüge und mit sachlichrechtlichen Beanstandungen gewandt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichthofs hat die Revision des Angeklagten verworfen.

Beschluss vom 31. März 2015 – 3 StR 527/14

LG Osnabrück – Urteil vom 17. April 2014 – 10 KLs - 710 Js 21274/13 - 31/13

Karlsruhe, den 13. April 2015

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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