Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 157/2014

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Ulrich Wiechers im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Ulrich Wiechers wird mit Ablauf des 31. Oktober 2014 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Wiechers wurde am 11. Juli 1949 in Münster/Westfalen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im September 1978 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im Januar 1982 wurde er zum Richter am Landgericht Münster ernannt. Von 1984 bis 1987 war er an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet und dort im Wesentlichen mit Fragen der Gesetzgebung sowie Einzelangelegenheiten aus verschiedenen Gebieten des Privat- und des Verfahrensrechts befasst. In dieser Zeit - im März 1987 - erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm. Von Anfang 1991 bis Mitte 1992 war er an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg abgeordnet und dort mit der Leitung des Personalreferats betraut.

Am 1. Juli 1992 wurde Herr Wiechers zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem vornehmlich für das Kauf- und Leasingrecht sowie das Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis Februar 2009 - seit Juli 2006 als stellvertretender Vorsitzender - angehörte; von Juli 1992 bis Ende 1996 war er zugleich Mitglied des Notarsenats. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 12. Februar 2009 übernahm Herr Wiechers den Vorsitz im schwerpunktmäßig für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Während seiner langjährigen Zugehörigkeit zum VIII. sowie zum XI. Zivilsenat hat Herr Wiechers die Rechtsprechung in den diesen Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsmaterien ganz maßgeblich geprägt.

Neben seinen richterlichen Aufgaben war Herr Wiechers von Januar 1994 bis Februar 2009 Baureferent des Bundesgerichtshofs. In diese Zeit fielen bedeutende Bauprojekte wie die Errichtung des Nordgebäudes und die Renovierung des Erbgroßherzoglichen Palais. Von 1997 bis 2012 war er zudem Mitglied des Präsidiums des Gerichts; von 1998 bis 2014 gehörte er darüber hinaus ebenfalls ununterbrochen dem Präsidialrat des Bundesgerichtshofs an.

Karlsruhe, den 31. Oktober 2014

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