Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 38/2014

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Bornkamm im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Bornkamm wird mit Ablauf des 28. Februar 2014 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Bornkamm wurde am 27. Dezember 1948 in Göttingen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg trat er Ende 1977 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Im März 1981 wurde er zum Richter am Landgericht Freiburg ernannt. Von 1981 bis 1983 war er an das Bundesministerium der Justiz und von 1985 bis 1988 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Jahre 1989 erfolgte die Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, wo er neben seinen richterlichen Aufgaben auch mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut war.

Im Jahre 1996 wurde Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Bornkamm zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem vornehmlich für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowie das Transportrecht zuständigen I. Zivilsenat zugewiesen, dem er seit nunmehr fast 18 Jahren angehört und dessen Vorsitzender er seit November 2006 ist. Von 1996 bis 2009 war er zugleich Mitglied, in den Jahren 2007 bis 2009 zudem stellvertretender Vorsitzender des Kartellsenats, in dem er später - von Januar bis Juli 2013 - auch vorübergehend den Vorsitz führte. Während seiner langjährigen Zugehörigkeit zum I. Zivilsenat sowie zum Kartellsenat hat Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Bornkamm die Rechtsprechung in den diesen Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsmaterien ganz maßgeblich geprägt.

Neben seinen richterlichen Tätigkeiten ist Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Bornkamm auch auf wissenschaftlichem Gebiet durch zahlreiche Veröffentlichungen insbesondere zum Wettbewerbs-, Kartell- sowie Urheberrecht hervorgetreten. Die Universität Freiburg ernannte ihn zum Honorarprofessor und die Universität St. Gallen verlieh ihm den Titel eines Doktors der Rechtswissenschaften ehrenhalber. Wiederholt ist er in Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger bzw. Experte für die vom I. Zivilsenat bearbeiteten Rechtsgebiete in Arbeitsgruppen, Fachausschüsse und Sachverständigenkommissionen berufen worden.

Karlsruhe, den 28. Februar 2014

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