Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 132/2013

Richterin am Bundesgerichtshof

Dr. Birgit Vézina im Ruhestand

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Vézina wird mit Ablauf des 31. Juli 2013 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Frau Dr. Vézina wurde am 22. Mai 1948 in Rendsburg geboren.

Sie trat nach Beendigung ihrer juristischen Ausbildung und Tätigkeiten als Rechtsanwältin in Mannheim und Pforzheim im Jahr 1978 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Im Jahr 1982 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht und im Jahr 1983 Richterin am Landgericht in Mannheim ernannt. Nach Abordnungen an das Bundesverfassungsgericht und das Oberlandesgericht Karlsruhe erfolgte 2001 die Wahl von Frau Dr. Vézina zur Richterin am Bundesgerichtshof. Sie gehört seither dem für das Familienrecht und das Gewerberaummietrecht zuständigen XII. Zivilsenat an. Das besondere Interesse von Frau Dr. Vézina gilt dem Recht der Gewerberaummiete. Nach der Reform des Rechtsmittelsystems in Familien- und Vormundschaftssachen und der damit einhergehenden Zuweisung der Rechtsbeschwerdeverfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen an den Bundesgerichtshof hat sich Frau Dr. Vézina verstärkt auch diesen Rechtsgebieten gewidmet und die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats auch insoweit maßgeblich mitgeprägt.

Karlsruhe, den 31. Juli 2013

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