Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 106/2013

Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

Das Landgericht Dresden hat in einem umfangreichen Verfahren eine vietnamesische Staatsangehörige und zwei ehemalige Mitarbeiter der Dresdener Ausländerbehörde wegen einer Vielzahl von Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit zu teils langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts bildeten die Angeklagten über rund zehn Jahre hinweg eine Bande, die sich auf die entgeltliche Einschleusung vietnamesischer Staatsangehöriger und deren Betreuung bis hin zur Erschleichung dauernder Aufenthaltstitel spezialisiert hatte.

Gegen das Urteil hatte nur eine der Angeklagten, die zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilte ehemalige Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde, Revision eingelegt. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung im Wesentlichen bestätigt. Das Urteil ist insgesamt rechtskräftig.

Beschluss vom 30. Mai 2013 – 5 StR 130/13

LG Dresden - Urteil vom 7. Juni 2012 – 3 KLs 391 Js 100019/09

Karlsruhe, den 26. Juni 2013

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