Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 133/2013

Neuer Richter beim Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Hartmut Guhling zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Guhling ist 44 Jahre alt. Nach Ablegung seiner juristischen Staatsexamina trat er 1996 in den Justizdienst des Landes Bayern ein. Während seiner auf zwei Jahre verkürzten Proberichterzeit war er beim Amtsgericht Kronach und bei der Staatsanwaltschaft Coburg eingesetzt. 1998 wurde er zum Staatsanwalt ernannt. 1999 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Landgericht Coburg. Dort war er in erst- und zweitinstanzlichen Zivil- und Strafkammern tätig und nahm auch Verwaltungsaufgaben wahr, namentlich als Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ab August 2003 war er für ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Hieran schloss sich – bis Ende 2006 – eine Abordnung an das Bundesverfassungsgericht an. Danach kehrte er zum Landgericht Coburg zurück, wo er – zugleich als stellvertretender Vorsitzender – erstinstanzlichen Zivilkammern und Beschwerdekammern zugewiesen und erneut mit Verwaltungsaufgaben betraut war. Nach seiner Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht im September 2009 gehörte Herr Guhling zwei - teilweise mit Spezialmaterien befassten - Zivilsenaten beim Oberlandesgericht Bamberg an.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Guhling dem vornehmlich für das Familienrecht und das Gewerberaummietrecht zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 1. August 2013

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