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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 29. August 2012 » Pressemitteilung Nr. 137/12 vom 29.8.2012

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 16.8.2012 - 5 StR 321/12 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 137/2012

Urteil gegen den Hintermann des Überfalls

auf ein Pokerturnier rechtskräftig

Am Nachmittag des 6. März 2010 stürmten vier junge Männer mit einer Schreck-schusspistole und einer Machete bewaffnet den Spielsaal des im Hotel Grand Hyatt in Berlin stattfindenden Pokerturniers und erbeuteten trotz Gegenwehr der nicht bewaffneten Wachleute, die hierbei verletzt wurden, rund 690.000 €. Bei ihrer Flucht verloren die Täter 449.000 €. Sie wurden von einem weiteren Tatbeteiligten, der den Überfall mit dem Angeklagten geplant hatte und in Tatortnähe mit seinem Pkw wartete, vom Tatort weggefahren. Der Angeklagte befand sich zum Tatzeitpunkt im Spielsaal und hatte zuvor den Mittätern den geeigneten Zeitpunkt für den Überfall telefonisch übermittelt. Von dem erbeuteten Geld haben die Täter nach ihrer Verhaftung 26.000 € zurückgegeben. Der Verbleib des restlichen Geldes konnte nicht geklärt werden.

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin nach über 16 Monate andauernder Hauptverhandlung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 16. August 2012 – 5 StR 321/12

Landgericht Berlin – (510) 68 Js 89/10 KLs (21/10) – Urteil vom 22. Dezember 2011

Karlsruhe, den 29. August 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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