Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 90/2012

Neue Richterin und neuer Richter beim Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Margret Spaniol und Richter am Oberlandesgericht Frank Kosziol zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Spaniol ist 56 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im Jahr 1982 war sie zunächst als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Freiburg und danach als Referentin am Max-Planck-Institut tätig. Im Jahr 1988 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Sie war zunächst bei der Staatsanwaltschaft, beim Amts- und Landgericht in Waldshut-Tiengen und – nach ihrer Ernennung zur Richterin am Landgericht – als Strafrichterin beim Landgericht Offenburg und beim Landgericht Freiburg eingesetzt. Von 1993 bis 1996 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Jahr 2003 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe befördert und dort einem Strafsenat zugewiesen. Ende 2011 erfolgte ihre Versetzung zum Landgericht Freiburg, wo sie als Vorsitzende eine Strafkammer leitete.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Spaniol dem 3. Strafsenat zugewiesen, der für Revisionsverfahren der allgemeinen Kriminalität und in Spezialzuständigkeit für Staatsschutzstrafsachen zuständig ist.

Richter am Bundesgerichtshof Frank Kosziol ist 52 Jahre alt. Nach Ablegung seiner juristischen Staatsexamina trat er im Jahr 1989 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war zunächst beim Landgericht Hagen, bei der Staatsanwaltschaft Dortmund und bei den Amtsgerichten Hagen und Iserlohn eingesetzt, bevor er im Jahr 1992 zum Richter am Landgericht Dortmund ernannt wurde. Dort war er als Straf- und Zivilrichter tätig und zeitweise zusätzlich mit Aufgaben der Gerichtsverwaltung betraut. Im Jahr 2001 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm, wo er – unterbrochen durch eine dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof – als Beisitzer unterschiedlichen Zivilsenaten zugewiesen war.

Das Präsidium hat Herrn Kosziol dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 18. Juni 2012

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