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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2012 » Pressemitteilung Nr. 160/12 vom 28.9.2012

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 160/2012

Richter am Bundesgerichtshof Ulrich

Hebenstreit im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Ulrich Hebenstreit wird mit Ablauf des 30. September 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Hebenstreit wurde am 3. August 1947 in Schöntal geboren. Er trat nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung 1976 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Verwendungen beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft in Stuttgart wurde er 1978 zum Staatsanwalt ernannt. Einer zweijährigen Abordnung an das Bundesministerium der Justiz folgte 1983 seine Versetzung an das Landgericht Stuttgart. Ab 1984 war Herr Hebenstreit zunächst wieder als Staatsanwalt tätig, bevor er 1985 zum Landgericht Stuttgart zurückkehrte. 1991 wurde Herr Hebenstreit zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart befördert. Bereits ein Jahr später wechselte er als Vorsitzender Richter an das Landgericht Stuttgart, wo er fortan eine Wirtschaftsstrafkammer und die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen leitete.

Im Jahr 2000 wurde Herr Hebenstreit zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Er war zunächst für kurze Zeit dem 2. Strafsenat zugewiesen und gehört seit September 2000 dem 1. Strafsenat an, dem auch die Zuständigkeit für Steuerstrafsachen übertragen ist. Insgesamt acht Jahre nahm Herr Hebenstreit zudem die Aufgaben des Ermittlungsrichters I wahr, der gemeinsam mit einem weiteren Ermittlungsrichter die Hauptlast der Ermittlungsrichtertätigkeit beim Bundesgerichtshof trägt.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit, in der er die Rechtsprechung des 1. Strafsenats in Wirtschaftsstrafsachen gleichermaßen wie im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht maßgeblich mitgeprägt hat, war Herr Hebenstreit von 2007 bis 2010 Mitglied des Präsidiums. Seit 2009 war er zudem Beauftragter für Bauangelegenheiten des Bundesgerichtshofs und begleitete mit großem Engagement insbesondere die Errichtung des neuen Empfangsgebäudes.

Karlsruhe, den 28. September 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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