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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juni 2011 » Pressemitteilung Nr. 109/11 vom 22.6.2011

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 8.6.2011 - 5 StR 181/11 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 109/2011

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Jugendliche wegen tödlicher Messerattacke auf Hamburger S-Bahnhof

Am 14. Mai 2010 griffen drei Jugendliche auf dem Hamburger S-Bahnhof "Jungfernstieg" grundlos zwei dort wartende junge Männer körperlich an. Während einem der beiden Angegriffenen die Flucht gelang, stach der 16jährige Haupttäter mit dem Messer in Richtung Oberkörper des anderen Mannes. Der Stich traf diesen in die Brust; er verstarb binnen kurzer Zeit.

Der Hauptangeklagte wurde vom Landgericht Hamburg wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seine Mitangeklagten, die den Messereinsatz nicht bemerkt hatten, wurden wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Beihilfe hierzu schuldig gesprochen.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des wegen Totschlags verurteilten Haupttäters sowie eines Gehilfen durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit ebenso rechtskräftig wie die Verurteilung des dritten Jugendlichen, der keine Revision eingelegt hatte.

Beschluss vom 8. Juni 2010 – 5 StR 181/11

Landgericht Hamburg – 604 Ks 21/10 – Urteil vom 9. Dezember 2010

Karlsruhe, 22. Juni 2011

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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