Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 193/2011

Kindesentführung in Kleinmachnow –

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Am Morgen des 10. Februar 2011 entführte der verschuldete, nicht vorbestrafte Angeklagte die 4-jährige Carolina vor dem Haus ihrer Eltern in Kleinmachnow. Maskiert und mit einer Handsichel bewaffnet bedrohte er die Mutter, während er das Mädchen ergriff und in sein Auto setzte. Unter Hinterlassen einer Lösegeldforderung in Höhe von 60.000 € fuhr er davon. Nach der Übergabe des Geldes, die von Polizeibeamten observiert wurde, ließ er das Kind am selben Abend in der Nähe des Elternhauses frei. Kurz darauf wurde er festgenommen.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Potsdam wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden war, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 30. November 2011 – 5 StR 470/11

Landgericht Potsdam, Urteil vom 1. August 2011 – 24 KLs 8/11

Karlsruhe, den 6. Dezember 2011

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