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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Januar 2011 » Pressemitteilung Nr. 15/11 vom 31.1.2011

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 15/2011

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Wilfried Terno im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wilfried Terno wird mit Ablauf des 31. Januar 2011 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Terno wurde am 31. Januar 1946 in Vetschau (Brandenburg) geboren und ist verheiratet. Nach dem Abschluss der juristischen Ausbildung trat er 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach richterlicher Tätigkeit am Amtsgericht und Landgericht Hannover wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Nach Beendigung der Abordnung wurde er 1982 zum Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt. Dort war er vor allem in Zivilsachen tätig.

In den Bundesgerichtshof trat Herr Terno im Jahr 1991 ein. Seit 1992 gehört er dem insbesondere für das Versicherungsrecht und das Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er 1999 und dessen Vorsitzender er 2001 wurde. Daneben war er mehrere Jahre stellvertretender Vorsitzender des Senats für Notarsachen bzw. – später - Vorsitzender des Senats für Patentanwaltssachen und zugleich stellvertretender Vorsitzender des Senats für Anwaltssachen.

Während seiner langjährigen Zugehörigkeit zum IV. Zivilsenat hat Herr Terno die Rechtsprechung in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten, insbesondere dem Versicherungsrecht, maßgeblich mitgeprägt. Der angemessene Ausgleich zwischen den Interessen des Versicherungsnehmers als Verbraucher und den Belangen der Versicherer ist das Thema vieler grundlegender Entscheidungen, die unter dem Vorsitz von Herrn Terno ergangen sind. Hervorzuheben sind solche im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung, die wegen ihrer weitreichenden Folgen für die Versicherungswirtschaft besonderes Augenmaß und Fingerspitzengefühl erforderten. Letzteres gilt gleichermaßen für den Bereich des Erbrechts, wie sich beispielhaft in den Entscheidungen zum Pflichtteilsrecht zeigt.

Karlsruhe, den 31. Januar 2011

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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