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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2011 » Pressemitteilung Nr. 197/11 vom 14.12.2011

Siehe auch:  Urteil des 1. Strafsenats vom 21.12.2011 - 1 StR 400/11 -, Beschluss des 1. Strafsenats vom 21.12.2011 - 1 StR 400/11 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 197/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 21. Dezember 2011

1 StR 400/11

Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 1. März 2011 – 5 Ks 403 Js 41045/2010

Verhandelt wird über die Revisionen der Staatsanwaltschaft, des Nebenklägers und des Angeklagten.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu der Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und dem Nebenkläger dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte beim Landgericht eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags beantragt. Dieses Ziel erstrebt auch die Revision des Nebenklägers. Der Angeklagte begehrt Aufhebung des Urteils. Der Geschädigte war nach einem Fußtritt zunächst gegen den Solar Plexus und dann gegen sein Gesicht nur knapp dem Tode entgangen.

Die Beteiligten sind extrem unterschiedlicher politischer Auffassung. Anlass für die Auseinandersetzung, die zu dem vom Landgericht festgestellten Tatgeschehen und dessen Folgen führte, war eine Bauchtasche der Marke "Thor Steinar", die eine Begleiterin des Angeklagten trug.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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