Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 11/2011

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Ermordung

einer jungen Lehrerin in Bremen

Im Dezember 2009 tötete der 21 Jahre alte, seit seiner Kindheit psychisch schwer gestörte Angeklagte mit 22 Messerstichen seine frühere Lehrerin, der er vor ihrem Wohnhaus aufgelauert hatte. Nachdem er die junge Frau Ende 2006 an seiner Schule kennen gelernt und sich in sie verliebt hatte, begann er, sie durch Kontaktversuche zu bedrängen. Da sie ihn abwies, schlug seine Zuneigung in Wut und Hass und seine anfängliche Bewunderung für ihre Lebensweise in Neid um. Er beschloss bereits im November 2008, sie zu töten. Über ein Jahr lang forschte er die persönlichen Lebensumstände des Opfers aus, bevor er die Tat beging. Er wurde durch das Landgericht Bremen wegen Mordes – begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit – zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 12. Januar 2011 – 5 StR 538/10

Landgericht Bremen – 22 Ks 271 Js 71141/09 (34710) – Urteil vom 23. August 2010

Karlsruhe, den 24. Januar 2011

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