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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2011 » Pressemitteilung Nr. 167/11 vom 21.10.2011

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 11.10.2011 - 5 StR 390/11 -, Beschluss des 5. Strafsenats vom 26.1.2012 - 5 StR 390/11 -, Beschluss des 5. Strafsenats vom 30.11.2011 - 5 StR 390/11 -, Beschluss des 5. Strafsenats vom 11.2.2015 - 5 StR 390/11 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 167/2011

Urteil wegen dreifachen Mordes in Groitzsch bestätigt

Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten wegen der Ermordung dreier junger Männer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen erschoss der heute 41 Jahre alte Angeklagte im April 2009 einen 28 Jahre alten Mann und im August 2010 einen 19-jährigen sowie einen 23-jährigen Mann. Er wollte seine Opfer wegen von diesen begangener Diebstähle von Schrott bestrafen.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 11. Oktober 2011 – 5 StR 390/11

Landgericht Leipzig – 1 Ks 300 Js 41874/07 – Urteil vom 20. April 2011

Karlsruhe, den 21. Oktober 2011

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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