Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 163/2010

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Uwe Scharen im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Uwe Scharen wird mit Ablauf des 31. August 2010 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Scharen wurde am 9. August 1945 in Rockenau geboren. Er ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter.

Nach Abschluss der juristischen Ausbildung trat Herr Scharen 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe war er dem Landgericht Düsseldorf zugewiesen, dort wurde er 1978 auch zum Richter am Landgericht ernannt. Von 1984 bis 1995 war er - zunächst im Abordnungsverhältnis und ab September 1984 als Richter am Oberlandesgericht - Mitglied eines Senats für Patentsachen und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten beim Oberlandesgericht Düsseldorf. 1995 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht.

Im Jahr 1996 wurde Herr Scharen zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er wurde dem insbesondere für das Patent- und das Gebrauchsmusterrecht zuständigen X. Zivilsenat zugewiesen, in dem er seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof im April 2009 auch den Vorsitz innehat. Für den X. Zivilsenat ist er seit 2005 Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit April 2009 zugleich Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen.

Das Interesse von Herrn Scharen gilt vor allem dem Patentrecht, dessen Fortentwicklung seine reichen tatrichterlichen Erfahrungen besonders zu gute gekommen sind und das er als Mitglied und Vorsitzender des X. Zivilsenats maßgeblich mitgeprägt und geformt hat. Auf diesem Gebiet hat er sich zum einen besondere Verdienste um die Präzisierung der rechtlichen Anforderungen an die Prüfung des Patentverletzungstatbestands erworben. Hierfür stehen aus einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren eine ganze Serie von ihm verfasster Entscheidungen. Die vielfach zitierte BGHZ-Entscheidung "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung" (BGHZ 160, 204) ist grundlegend für die heute gültigen Maßstäbe der tatrichterlichen Entscheidung über die Verletzungsfrage und ihre revisionsrechtliche Überprüfung. Zum andern galt das Augenmerk von Herrn Scharen der Fortentwicklung der Rechtsprechung zu den Patentierungsvoraussetzungen. Durch die aus seiner Feder stammenden Entscheidungen "Logikverifikation" (BGHZ 143, 255), "Suche fehlerhafter Zeichenketten" (BGHZ 149, 68) und "elektronischer Zahlungsverkehr" (BGHZ 159, 197) ist insbesondere – weitgehend im Gleichklang mit der Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts – eine Konsolidierung der Rechtsprechung zur Schutzfähigkeit computerimplementierter Erfindungen erreicht und so die Rechtssicherheit für Patentanmelder und Wettbewerber auf diesem wichtigen Gebiet wesentlich gefördert worden.

Durch seine Mitwirkung an zwei Kommentaren zum Patentgesetz und zum Europäischen Patentübereinkommen hat Herr Scharen zugleich den wissenschaftlichen Diskurs im Patentrecht bereichert. Daneben hat auch nach seinem Eintritt in den Bundesgerichtshof weiterhin regen Anteil an der Entwicklung des Wettbewerbsrechts und des Wettbewerbsprozesses genommen, was sich insbesondere in seiner Mitarbeit an einem Standardwerk zum Wettbewerbsprozess niederschlägt.

Die Präzision und Gedankenschärfe, mit der er dort verfahrensrechtliche Fragen behandelt, prägt unabhängig von der Materie ebenso die von ihm verfassten Urteile des X. Zivilsenats. Er hat dadurch auch die Dogmatik eines neuen Rechtsgebiets, des zum Zuständigkeitskanon des X. Zivilsenats gehörenden Vergabe(nachprüfungs)rechts wesentlich vorangebracht.

Herr Scharen gehört zu dem Kreis verdienter, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung profilierter Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Er genießt im Bundesgerichtshof wegen seiner profunden Fachkenntnisse und seiner kollegialen Art besondere Wertschätzung.

Karlsruhe, den 31. August 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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