Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 180/2010

Vizepräsident des Bundesgerichtshofs a. D.

Dr. h. c. Hannskarl Salger verstorben

Am 17. September 2010 ist der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs a.D. Dr. h.c. Hannskarl Salger im Alter von 80 Jahren verstorben.

Herr Dr. Salger wurde bereits früh zum Bundesrichter gewählt und gehörte dem Bundesgerichtshof bis zum Eintritt in den Ruhestand am 30. November 1994 fast 24 Jahre lang an. Schon 1977 wurde ihm – mit damals erst 48 Jahren – das Amt eines Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof übertragen. 1988 wurde er zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt.

Als Bundesrichter hat Herr Dr. Salger maßgeblich zur Rechtsentwicklung in Deutschland auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts beigetragen. Seine Leidenschaft galt dem Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht, zu dem unter seinem Vorsitz zahlreiche rechtsfortbildende Entscheidungen des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ergangen sind. Sein besonderes Anliegen war es, die dem Senat anvertrauten Rechtsmaterien handhabbar zu gestalten. Auch deshalb fanden die von ihm geprägten Entscheidungen große Beachtung und breite Zustimmung in der juristischen wie auch nichtjuristischen Öffentlichkeit.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit setzte sich Herr Dr. Salger als Schriftleiter der Deutschen Richterzeitung über zwei Jahrzehnte engagiert für die Belange der Richterschaft ein. Darüber hinaus trat er durch zahlreiche fachwissenschaftliche Veröffentlichungen hervor. Das außerordentliche Ansehen, das Herr Dr. Salger infolge seiner Arbeit erwarb, kam durch seine Berufung in verschiedene öffentliche Ämter zum Ausdruck. Als Richter, Autor und als Mitglied wichtiger Fachgremien – unter anderem als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags – war er ein vorbildlicher Mittler zwischen Rechtspraxis und Rechtswissenschaft.

Der Bundesgerichtshof verliert mit Herrn Dr. Salger eine herausragende Richterpersönlichkeit und einen früheren Vizepräsidenten, der sich innerhalb und außerhalb der Justiz höchste Wertschätzung erworben hat und seinem Gericht auch im Ruhestand freundschaftlich verbunden blieb.

Karlsruhe, den 23. September 2010

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