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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat September 2009 » Pressemitteilung Nr. 179/09 vom 10.9.2009

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 1.9.2009 - 5 StR 309/09 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 179/2009

Urteil wegen Doppelmordes in Dölzig bestätigt

Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten wegen eines an seinen Eltern begangenen Doppelmordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen erschlug der damals 30 Jahre alte Angeklagte im Februar 2007 zunächst seine 58 Jahre alte Mutter mit einer schweren Metallhantel von hinten. Durch die Tat wollte sich der in ständiger Geldnot befindliche Angeklagte die Geldkarte seiner Mutter verschaffen, um so Geldabhebungen vornehmen zu können. Weil er den Mord verdecken wollte, tötete er im Anschluss daran seinen Vater (78 Jahre). Auch gegen den Vater setzte er die Hantel ein. Außerdem trat er ihn gegen den Körper und sprang auf seinen Oberkörper, wodurch zahlreiche Rippenbrüche und ein Pneumothorax entstanden.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 1. September 2009 – 5 StR 309/09

Landgericht Leipzig – Urteil vom 27. Februar 2009 – 1 Ks 305 Js 8997/07

Karlsruhe, den 10. September 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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