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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Mai 2009 » Pressemitteilung Nr. 103/09 vom 11.5.2009

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 5.5.2009 - 5 StR 118/09 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 103/2009

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen

tödlichen Überfalls auf Geldboten

Im Oktober 2007 überfielen die drei Angeklagten vor einer Postfiliale in Berlin-Reinickendorf unter Einsatz eines geladenen Sturmgewehrs einen Geldboten, der infolge der Abgabe mehrerer Schüsse durch einen der Angeklagten noch am Tatort verstarb; sie erbeuteten dabei Bargeld in Höhe von insgesamt 242.000 Euro. Von der Tatbeute konnte nur ein geringer Teil sichergestellt werden.

Das Landgericht Berlin hatte die Angeklagten u. a. wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus hatte es die Unterbringung eines der Angeklagten, der bereits im Jahr 1993 wegen eines bewaffneten Überfalls auf eine Kaufhausfiliale zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig.

Beschluss vom 5. Mai 2009 – 5 StR 118/09

Landgericht Berlin – (529) 1 Kap Js 2016/07 – Urteil vom 27. August 2008

Karlsruhe, den 11. Mai 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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