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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat März 2009 » Pressemitteilung Nr. 63/09 vom 24.3.2009

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 63/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 26. Mai 2009

VI ZR 191/08

LG Kassel - 8 O 1854/06 – Entscheidung vom 5.7.2007

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 14 U 146/07 – Entscheidung vom 17.6.2008

Der Kläger ist durch Presseberichte über seine Tat als "Kannibale von Rotenburg" bekannt geworden und rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte im März 2001 einen Menschen getötet, den Körper ausgenommen, zerlegt, eingefroren und in der Folgezeit teilweise verspeist. Die Beklagte, ein in den USA ansässiges Unternehmen, das vornehmlich Kinofilme herstellt, hat auf der Grundlage dieser Tat einen als "Real-Horrorfilm" beworbenen Film produziert, der Lebensgeschichte und Persönlichkeitsmerkmale des Klägers und den realen Tathergang nahezu detailgenau wiedergibt. Gegen die Verwertung dieses Films wendet sich der Kläger.

Sein Antrag auf Unterlassung der Vorführung des Films hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Auf die Revision der Beklagten wird sich der u. a. für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat mit der Frage zu beschäftigen haben, ob im Rahmen der Grundrechtsabwägung das Persönlichkeitsrecht des Klägers hinter der ebenfalls grundrechtlich garantierten Kunst- und Filmfreiheit der Beklagten zurückzutreten hat.

Karlsruhe, den 24. März 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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