Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 239/2009

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes

an Ehefrau in Braunschweig

Aus Rache für ihre Trennung von ihm tötete der Angeklagte im Januar 2008 seine Ehefrau, indem er sie erstickte. Über den Balkon war er nachts in ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Braunschweig eingedrungen, hatte sie unter Drohung mit einem Messer veranlasst, sich fesseln zu lassen, sie gewürgt und ihr schließlich Mund und Nase mit Klebeband verklebt. Zur Beseitigung der Tatspuren schüttete er Brennpaste über die Leiche und zündete sie an.

Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten deshalb u. a. wegen heim-tückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren zu überschreiten sein wird. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 11. November 2009 – 5 StR 380/09

Landgericht Braunschweig – 1 Ks 6/08 – Urteil vom 23. Januar 2009

Karlsruhe, den 24. November 2009

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