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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2009 » Pressemitteilung Nr. 262/09 vom 23.12.2009

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 8.12.2009 - 5 StR 441/09 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 262/2009

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen versuchten Mordes,

Geiselnahme und Vergewaltigung

In der Nacht zum 20. Dezember 2008 überfiel der nicht einschlägig vorbestrafte Angeklagte in einer Straße in Chemnitz eine 18jährige Passantin, zerrte sie in den Kofferraum seines Autos, verschleppte sie an eine einsame Stelle und vergewaltigte sie. Um diese Straftat zu verdecken, stieß er sie danach von einer ehemaligen 9 m hohen Eisenbahnbrücke in den Fluss Mulde. Die junge Frau konnte sich lediglich gering verletzt retten. Wenige Tage später, in der Nacht zum 24. Dezember 2008, versuchte er erneut auf einer Straße in Chemnitz eine 17jährige zu überwältigen. Der jungen Frau gelang es jedoch wegzulaufen. Auf seiner anschließenden Flucht bemächtigte er sich in Regensburg einer 16jährigen, die er wiederum im Kofferraum seines Autos nach Österreich verschleppte und dort an einer einsamen Stelle vergewaltigte. Nach der Tat brachte er die junge Frau zum Hauptbahnhof nach Linz und gab ihr Geld, um ihr die Heimfahrt zu ermöglichen. Die Opfer sind aufgrund der Taten erheblich psychisch traumatisiert.

Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten deshalb u. a. wegen versuchten Mordes (1. Tat) zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem es einen unbedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten für erwiesen hielt. Es hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die für Mord gesetzlich zwingend vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe im Hinblick darauf zu mildern, dass es tatsächlich nicht zum Tod des Opfers gekommen war. Das Landgericht hat das Absehen von einer Strafmilderung unter anderem damit begründet, dass das Opfer den Mordversuch nur dank besonders glücklicher Umstände überlebt habe.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 8. Dezember 2009 – 5 StR 441/09

Landgericht Leipzig – 1 Ks 300 Js 63770/08 – Urteil vom 22. Juni 2009

Karlsruhe, den 23. Dezember 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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