Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 5/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 14. Januar 2009

XII ZR 200/06

AG Berlin Tiergarten - Urteil vom 24. Mai 2006 - 5 C 166/06 -

LG Berlin-Mitte - Urteil vom 23. Oktober 2006 – 62 S 187/06 -

Die Klägerin mietete von der Beklagten zu 1 Gewerberäume. Die Klägerin ließ diese bei Beendigung des Mietvertrages entsprechend einer vertraglichen Vereinbarung renovieren. Mit der Klage verlangt sie von den Beklagten Ersatz der hierfür erbrachten Aufwendungen. Sie ist der Ansicht die Endrenovierungsklausel sei unwirksam. Das Berufungsgericht hat offen gelassen, ob die Klausel unwirksam ist, weil die Klägerin auch dann keinen Anspruch auf Erstattung der Endrenovierungskosten habe. Der Senat wird darüber zu entscheiden haben, ob der Klägerin bei Unwirksamkeit der Klausel ein Anspruch aus Vertrag, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zusteht.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501