Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 162/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verkündungstermin: 13. August 2009, 11.00 Uhr

3 StR 228/09

Landgericht Gera - 103 Js 41310/05 1 KLs (1)/20 -

Urteil vom 12. Dezember 2008

Der 3. Strafsenat hat anhand des Beispiels der in Deutschland verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung "Blood & Honour" über die Frage zu entscheiden, ob der Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation (§ 86 a StGB) auch dann erfüllt ist, wenn eine NS-Parole (hier der Leitspruch "Blut und Ehre" der Hitlerjugend) in wortgetreuer Übersetzung in eine andere Sprache Verwendung findet. Ferner wird sich der Senat in seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen haben, ob und ggfs. unter welchen Umständen dem Namen einer verbotenen Vereinigung die Eigenschaft eines Kennzeichens im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 1 StGB zukommt.

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