Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 94/2008

Neue Richterin am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat die Ministerialrätin Dr. Ursula Schneider zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schneider ist 52 Jahre alt und in Köln geboren. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung - und einem mit der Prüfung zur Diplom-Psychologin abgeschlossenen Psychologiestudium - trat sie 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Dortmund, bei dem Landgericht Essen und dem Landesjustizprüfungsamt wurde sie 1992 zur Richterin am Landgericht Dortmund ernannt. Von dort war sie in den Jahren 1994 bis 1997 an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Im Anschluss an die Abordnung wurde sie als Regierungsdirektorin an das Bundesministerium der Justiz versetzt. Im Jahre 2003 wurde Frau Dr. Schneider zur Ministerialrätin befördert. Im Bundesministerium der Justiz war sie zunächst als Referentin, dann als Referatsleiterin in dem für den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs zuständigen Referat, seit 2007 in dem Referat Bioethik tätig.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Schneider dem 5. Strafsenat zugewiesen, der für die Revisionen aus dem Bezirk des Kammergerichts sowie aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden und Hamburg zuständig ist.

Karlsruhe, den 19. Mai 2008

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