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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Februar 2008 » Pressemitteilung Nr. 36/08 vom 25.2.2008

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 36/2008

 

 

 

Moot Court Wettbewerb

 

Der diesjährige Bundesentscheid des Moot Court Wettbewerbs, veranstaltet von ELSA Deutschland e. V. (European Law Students´ Association, Germany) findet am 7. März 2008 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Erweiterungsbaus N 004 statt. In den Vorentscheiden haben sich Studententeams der Universitäten Leipzig und Kiel qualifiziert. Ein mit fünf Richterinnen und Richtern am Bundesgerichtshof besetzter "Senat" wird entscheiden, wer das Finale des ELSA Deutschland Moot Courts gewinnt. Dabei kommt es neben der juristischen Lösung des Falles primär auf das rhetorische, prozesstaktische und argumentative Auftreten vor Gericht an.

 

Verhandelt wird folgender Fall: Der Angelsportler F interessiert sich für den Erwerb eines am staatlichen Gewässer gelegenen Baugrundstücks des E, für dessen jeweiligen Eigentümer ein Fischereiecht bestellt ist. Mit dem Erwerb "beauftragt" er den geschäftsmäßig handelnden Immobilien-Treuhänder und Hobbyjuristen T durch eine rechtlich umfassend ausgestaltete notarielle Vollmacht. T erwirbt als Vertreter des F unter Vorlage einer Abschrift der notariellen Vollmachtsurkunde das Grundstück von E nebst Fischereirecht, von dem E bislang kaum Gebrauch gemacht hatte. Nach seiner Eintragung ins Grundbuch stellt F überrascht fest, dass häufiger tote Fische im Wasser treiben, weil flussaufwärts V in einer alten Mühle ein Wasserkraftwerk zur Gewinnung von elektrischem Strom betreibt. Gegenüber dem Verlangen von F, den Betrieb des Wasserkraftwerks sofort einzustellen, beruft sich V auf eine dem jeweiligen Eigentümer des Mühlengrundstücks von der zuständigen Verwaltungsbehörde bereits 1817 erteilte Bewilligung zur Errichtung einer Getreidemühle auf der Grundlage von Wasserkraft. F fordert weiterhin Unterlassung von V. Für den Fall, dass ihm gegen V kein Unterlassungsanspruch zustehen sollte, möchte F zumindest den gesamten Kaufvertrag rückgängig machen.

Karlsruhe, den 25. Februar 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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