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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Februar 2008 » Pressemitteilung Nr. 38/08 vom 29.2.2008

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 38/2008

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Giseltraud Otten

im Ruhestand

 

 

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Giseltraud Otten wird mit Ablauf des 29. Februar 2008 in den Ruhestand treten.

 

Frau Dr. Otten wurde am 6. Februar 1943 in Braunschweig geboren. Sie schloss zunächst eine Ausbildung als Finanzanwärterin mit der Steuerinspektorenprüfung ab. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften und beendete ihre juristische Ausbildung 1975 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Im selben Jahr trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft sowie bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Göttingen wurde sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit 1978 zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Göttingen ernannt. 1981 bis 1983 war sie an das Niedersächsische Ministerium der Justiz abgeordnet. 1985 wurde Frau Dr. Otten zur Oberstaatsanwältin an der Generalstaatsanwaltschaft Celle befördert.

 

Im Jahre 1995 folgte die Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof. Frau Dr. Otten wurde dem 2. Strafsenat zugewiesen, dem sie bis heute angehört. Der 2. Strafsenat ist vornehmlich für die Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln zuständig. Frau Dr. Otten wirkte an einer Reihe wegweisender Senatsentscheidungen mit. Besonders zu erwähnen sind die in jüngerer Zeit ergangenen, aus der Feder von Frau Dr. Otten stammenden Entscheidungen BGHSt 51, 219 (Änderung der Rechtsprechung zur Strafbarkeit eines Betäubungsmittelkuriers), BGHSt 49, 130 (Kammerinterner Geschäftsverteilungsplan), BGHSt 48, 314 (Auswirkungen des Prostituiertengesetzes auf die Auslegung des Zuhältereistraftatbestandes § 181a StGB a. F.) und BGHSt 47, 68 (Möglichkeit der Strafbarkeit eines Strafverteidigers wegen Geldwäsche). Diese spiegeln zugleich die auf aktuellen rechtspolitischen Fragen, auf dem Anwaltsrecht und auf den Mitwirkungsrechten im richterlichen Bereich liegenden Interessenschwerpunkte von Frau Dr. Otten.

 

Von 1995 bis 2007 war Frau Dr. Otten ferner Mitglied im Senat für Anwaltssachen und  seit 2002 – für diesen Senat in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Als Mitglied des Senats für Anwaltssachen war Frau Dr. Otten Berichterstatterin in einer Vielzahl wichtiger Verfahren, insbesondere in anwaltsgerichtlichen Verfahren (Disziplinarsachen) und in Verwaltungsverfahren betreffend den Widerruf wegen Vermögensverfalls. Beispielhaft ist der in BGHSt 50, 230 veröffentlichte Beschluss zu den Konsequenzen fehlender Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 56 Abs. 1 Satz 1 BRAO zu nennen. Aus der Feder von Frau Dr. Otten stammt auch der viel beachtete Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2004 (AnwZ [B] 43/03, NJW 2005, 511); dort hatte der Senat den seltenen Ausnahmefall bejaht, dass trotz des bei dem Rechtsanwalt eingetretenen Vermögensverfalls die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet waren.

 

Literarisch ist Frau Dr. Otten als Autorin eines Werkes zum anwaltlichen Berufsrecht hervorgetreten.

 

Frau Dr. Otten war mehrere Jahre Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Richterrates bei dem Bundesgerichtshof.

  

Karlsruhe, den 29. Februar 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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