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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 » Pressemitteilung Nr. 232/08 vom 11.12.2008

Siehe auch:  Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.12.2008 - 2 ARs 536/08 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 232/2008

Bundesgerichtshof überträgt Verfahren in Sachen

Demjanjuk dem Landgericht München II

Nach Vorlage der Akten durch die Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen und auf Antrag des Generalbundesanwalts hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der u.a. für die Gerichtstandsbestimmungen nach § 13 a StPO zuständig ist, mit Beschluss vom 09. Dezember 2008 entschieden, dass die Untersuchung und Entscheidung in dem Strafverfahren gegen John Demjanjuk dem Landgericht München II übertragen wird. Demjanjuk, der im Jahr 1943 an der Ermordung von mindestens 29.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor/Polen beteiligt gewesen sein soll, hatte sich im Jahr 1951 mehrere Monate in einem Lager im heutigen Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts aufgehalten. Der Bundesgerichtshof war mit der Sache befasst worden, weil ein Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und damit eine für die Durchführung von weiteren Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft zuvor nicht festgestellt werden konnte.

Beschluss vom 09. Dezember 2008 – 2 ARs 536/08

Karlsruhe, den 11. Dezember 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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