Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 219/2008

Urteil wegen Schändung der Gedenktafel

in Heilbronn rechtskräftig

Mit Urteil vom 30. Mai 2008 hat das Landgericht Heilbronn drei Angeklagte u.a. wegen der Schändung der Gedenktafel, die an die im April 2007 ermordete Polizistin Michéle Kiesewetter erinnerte, und wegen der daran anschließenden gewalttätigen Übergriffe auf ein Rentnerehepaar, das gegen die Schändung einschritt, zu Jugendstrafen von zwei Jahren acht Monaten bzw. drei Jahren sowie den erwachsenen Angeklagten zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts zogen die Angeklagten am 09. Januar 2008 durch die Heilbronner Innenstadt, wobei sie mehrere Passanten beleidigten und teilweise auch tätlich angriffen. Gegen Ende des Streifzuges beschlossen sie, die Gedenktafel zu schänden, weshalb einer der Angeklagten dagegen trat. Ein zufällig vorbeikommendes Rentnerehepaar schritt dagegen ein, woraufhin diese von den Angeklagten beleidigt und angegriffen wurden. Der Rentner trug von den Stößen und Schlägen so schwere Verletzungen davon, dass er zum Pflegefall wurde.

Gegen das Urteil haben zwei Angeklagte Revision eingelegt und diese jeweils auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 18. November 2008 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit für sämtliche Angeklagte rechtskräftig.

Beschluss vom 18. November 2008 – 1 StR 621/08

Landgericht Heilbronn – Urteil vom 30. Mai 2008 – 2 KLS 36 Js 812/08

Karlsruhe, den 1. Dezember 2008

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