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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 » Pressemitteilung Nr. 14/08 vom 21.1.2008

Siehe auch:  Beschluss des 2. Strafsenats vom 16.1.2008 - 2 StR 542/07 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 14/2008

Verurteilung des Leiters eines Kindertheaters wegen vielfachen

sexuellen Missbrauchs rechtskräftig

Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat den 60-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 40 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 41 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in 4 Fällen und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 103 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte war Gründer und Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins "Pinocchio 90" in Limburg. Der Verein führte zahlreiche Musicals und Theaterstücke mit Kindern als Darsteller auf. Der Angeklagte entschied insbesondere über die Besetzung der Rollen, wobei er den für zentrale Rollen ausgewählten Kindern Einzelunterricht in seinem Wohnhaus oder im Vereinsheim erteilte. Die Eltern der Kinder vertrauten diese dem Angeklagten arglos an. Der Angeklagte nutzte seine nahezu unantastbare Position in dem Verein jedoch dazu aus, von 1998 bis zu seiner Verhaftung im Januar 2007 die ihm anvertrauten Mädchen im Alter zwischen 7 und 15 Jahren beim Einzelunterricht sexuell zu missbrauchen.

Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 16. Januar 2008 - 2 StR 542/07

Landgericht Limburg a. d. Lahn - Urteil vom 2. Juli 2007 - 4 Js 4635/07 – 1 KLs

Karlsruhe, 21. Januar 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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