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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 » Pressemitteilung Nr. 11/08 vom 17.1.2008

Siehe auch:  Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.1.2008 - 2 StR 504/07 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 11/2008

Verurteilung des Limburger "Brummi-Mörders" rechtskräftig

Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat den Angeklagten, einen 29-jährigen LKW-Fahrer, wegen Mordes in drei Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie in zwei der Mordfälle zudem wegen zusätzlich vor den Tötungsdelikten begangener Vergewaltigungen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Angeklagte hatte im Zeitraum von November 2003 bis Juli 2006 vier Frauen überfallen und drei von ihnen getötet. Eines der Opfer überlebte trotz eines ihm beigebrachten Messerstichs ins Herz; dabei war der Angeklagte irrtümlich davon ausgegangen, dass auch diese Frau an der schweren und stark blutenden Verletzung sterben werde. Zwei der Tatopfer waren Prostituierte, die der Angeklagte in seinen LKW gelockt und dort von hinten gedrosselt hatte. Ein weiteres Opfer hatte er, als er abends mit seinem PKW unterwegs war, auf der Straße gesehen und spontan beschlossen, es zu überfallen. Er würgte die Frau, die nach seinen eigenen späteren Angaben "zur falschen Zeit am falschen Ort" gewesen war, brachte sie in sein Wohnhaus und tötete sie, nachdem er sie vergewaltigt hatte. Anschließend verging er sich an der Leiche. Sein letztes Opfer, eine 18-jährige Schülerin, entdeckte der Angeklagte bei einer Fahrt mit dem LKW; wiederum spontan fasste er den Entschluss, die Frau zu töten und sich an ihrer Leiche sexuell zu befriedigen. Unvermittelt fiel er sie von hinten an, erwürgte sie und verbrachte sie in die Schlafkabine seines Lastwagens, wo er Geschlechtsverkehr an dem Leichnam vollzog.

Die auf die allgemeine Sachrüge des Angeklagten gestützte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 9. Januar 2008 - 2 StR 504/07

Landgericht Limburg a. d. Lahn - Urteil vom 4. Juni 2007 - 2 Ks 2 Js 56773/06

Karlsruhe, 17. Januar 2008

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76125 Karlsruhe
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Telefax (0721) 159-5501

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