Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 8/2008

Freisprüche vom Vorwurf der Abgeordnetenbestechung im

Zusammenhang mit Bauvorhaben in Ratingen in

den Jahren 1995 und 1998 aufgehoben

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Kommunalpolitiker und einen Bauunternehmer aus Ratingen vom Vorwurf einer im Jahr 1998 begangenen passiven und aktiven Abgeordnetenbestechung freigesprochen. Wegen eines gleichartigen Vorwurfs aus dem Jahr 1995 hat es das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil aufgehoben, da die zum Freispruch führende Beweiswürdigung des Landgerichts lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft war. Damit war zugleich die Grundlage für die Annahme der Verjährung der früheren Tat entfallen.

Da die Feststellungen des Landgerichts zum objektiven Sachverhalt ohne Rechtsfehler waren, hat der Senat diese aufrechterhalten und die Sache im Übrigen zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Essen zurückverwiesen.

Urteil vom 10. Januar 2008 – 3 StR 462/07

LG Düsseldorf – 835 Js 156/02 I-10/04 – Entscheidung vom 30.3.2007

Karlsruhe, den 10. Januar 2007

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