Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 57/2007

Urteil gegen El Motassadeq rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Hamburg hat am 8. Januar 2007 den Angeklagten El Motassadeq zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt, nachdem ihn der Bundesgerichtshof in einem zweiten Revisionsverfahren der Beihilfe zum 246fachen Mord in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen hatte.

Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er insbesondere die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts und die fehlerhafte Zurückweisung eines Aussetzungsantrags gerügt hat. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichthofs hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil gegen den Angeklagten El Motassadeq rechtskräftig.

Beschluss vom 2. Mai 2007 - 3 StR 145/07

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg – Entscheidung vom 8.1.2007 - 7-1/06

Karlsruhe, den 11. Mai 2007

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