Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 56/2007

Münchener Fenstersturz-Urteil rechtskräftig

Das Landgericht München I hat den Angeklagten, den Vater der geschädigten zweijährigen Denyce, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen warf der Angeklagte seine Tochter aus dem Fenster im zweiten Stock eines Wohnhauses. Das Kind stürzte aus einer Höhe von ca. 8,30 Meter in die Tiefe und prallte auf einen asphaltierten Weg. Es überlebte den Sturz schwer verletzt.

Der Tat vorangegangen war ein Besuch des Angeklagten in der Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau, der Mutter von Denyce. Den Angeklagten störte es, dass seine Frau nach der – einvernehmlich vollzogenen – Trennung wieder einen neuen Partner gefunden hatte. Er befürchtete, dieser könne die Rolle des Vaters bei Denyce einnehmen. Als der Angeklagte in der Wohnung seiner Frau deren neuen Lebensgefährten antraf, geriet er in Wut. Er entschloss sich zu der Tat, um seine Frau, die er für die gesamte Situation verantwortlich machte, zu bestrafen.

Das Landgericht hat die Tat als heimtückisch und auf niedrigen Beweggründen beruhend angesehen und dementsprechend als versuchten Mord bewertet. Eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit des Angeklagten, der angegeben hatte, er könne sich an das unmittelbare Tatgeschehen nicht mehr erinnern, hat es – sachverständig beraten – ausgeschlossen.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 152/07

Landgericht München I - 1 Ks 121 Js 12515/05 - Urteil vom 13. November 2006

Karlsruhe, den 8. Mai 2007

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