Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
            1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat April 2007 » Pressemitteilung Nr. 43/07 vom 17.4.2007

Siehe auch:  Beschluss des 3. Strafsenats vom 3.4.2007 - 3 StR 107/07 -

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 43/2007

Verurteilung eines Realschülers wegen Mordes an seiner Lehrerin rechtskräftig

Das Strafverfahren wegen Mordes an einer Ahrensburger Realschullehrerin, begangen durch einen ihrer Schüler und dessen Bruder, ist endgültig abgeschlossen. In einer ersten Hauptverhandlung vor einer Jugendkammer des Landgerichts Lübeck war zunächst nur der ältere Bruder wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden, während gegen den Schüler selbst lediglich eine Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt worden war, weil sich die Jugendkammer nicht von einem gemeinsamen Tatplan zur Tötung der Lehrerin hat überzeugen können. Im damaligen Revisionsverfahren wurde das Urteil gegen den älteren Bruder rechtskräftig und hinsichtlich des Schülers aufgehoben und die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese ist in der neuen Hauptverhandlung bei einer Gesamtbewertung der Beweise zum Ergebnis gelangt, dass beide gemeinsam die Tötung der Lehrerin beschlossen und durchgeführt haben. Sie hat daher auch den Schüler wegen Mordes verurteilt und gegen ihn eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verhängt. Seine erneute Revision hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil auch gegen ihn rechtskräftig.

Beschluss vom 3. April 2007 – 3 StR 107/07

Landgericht Lübeck – Urteil vom 30. November 2006 – 7 a KLs 23/06

Karlsruhe, den 17. April 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht