Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 16/2007

Präsident des Bundesgerichthofs a. D. Prof. Dr. Gerd Pfeiffer

verstorben

Der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Gerd Pfeiffer, ist am 1. Februar 2007 in Karlsruhe im Alter von 87 Jahren verstorben. Mit ihm verliert die Bundesrepublik Deutschland eine herausragende Richterpersönlichkeit, die die Rechtsprechung und das Bild des Bundesgerichtshofs maßgeblich gestaltet hat. Die Ge-staltung, Durchsetzung und Fortbildung des Rechts war ihm bis zuletzt ein Anliegen, dem er sich mit seiner ganzen Kraft widmete.

Gerd Pfeiffer wurde am 22. Dezember 1919 in Striegau/Schlesien geboren. Nach dem Abitur im Jahre 1937 wurde er zum Arbeitsdienst und anschließend zum Wehrdienst eingezogen. Nach schweren Kriegsjahren, in denen er fünfmal verwundet wurde, studierte er von 1945 bis 1948 in Erlangen Rechtswissenschaft und legte noch im Jahre 1948 sein Doktorexamen ab. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung trat er in den bayerischen Justizdienst ein. Von 1952 bis 1958 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, anschließend bis 1966 als Richter am Landgericht München I und am Oberlandesgericht München tätig.

Im April 1966 wurde Prof. Dr. Pfeiffer zum Bundesrichter ernannt. Er war Mitglied des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, dessen Vorsitz er im Jahre 1970 übernahm. 1976 wurde er zum Vizepräsidenten, ein Jahr später, am 1. Oktober 1977, als Nachfolger von Dr. Robert Fischer zum vierten Präsidenten des Bundesgerichtshofs berufen. Dieses Amt übte er mehr als zehn Jahre bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Dezember 1987 aus. Als Präsident des Bundesgerichtshofs übernahm er traditionell den Vorsitz des Kartellsenats und kraft Gesetzes den Vorsitz des Senats für Anwaltssachen, des Großen Senats für Zivilsachen sowie des Großen Senats für Strafsachen.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Gerd Pfeiffer durch zahlreiche fachwissenschaftliche Veröffentlichungen hervorgetreten. Besonders hervorzuheben sind der von ihm in vierter Auflage verfasste Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz sowie seine Kommentierungen im von ihm auch herausgegebenen Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz (5. Aufl.). Daneben war er Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Strafrecht und - bis 1998 - der Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Strafrecht.

Die außerordentliche Wertschätzung, die sich Prof. Dr. Pfeiffer durch seine Arbeit in weiten Fachkreisen erworben hat, ist durch seine Berufung in wichtige Gremien zum Ausdruck gekommen, so als Mitglied – und lange Jahre als Vorsitzender – der Freiburger Ethik-Kommission, deren Aufgabe in der Überprüfung medizinischer Forschungsvorhaben unter rechtlichen, medizinischen und theologischen Gesichtspunkten besteht. Er war ferner Mitherausgeber eines Sammelbandes über die durch die Immunschwächekrankheit AIDS aufgeworfenen rechtlichen Probleme. Daneben war er Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der vom Bundesminister der Justiz im Jahr 1989 veranstalteten Ausstellung "Justiz und Nationalsozialismus".

Dank seiner Fachkompetenz und seines hohen Ansehens wurden Prof. Dr. Gerd Pfeiffer zahlreiche weitere Ämter übertragen und hohe Ehrungen zuteil. Er war Mitglied des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und der Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Sein besonderes soziales Engagement kam durch seine Mitgliedschaft im Bundespersonalausschuss beim Bundesminister des Innern zum Ausdruck. Auf kulturellem Gebiet war er als Vorsitzender des Rechtshistorischen Museums in Karlsruhe aktiv.

Während seiner Präsidentschaft knüpfte Prof. Dr. Pfeiffer vielfältige internationale Kontakte, vor allem zur österreichischen und italienischen Justiz. 1979 wurde er zum Präsidenten der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen gewählt. 1980 wurde er mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen am Bande der Republik Österreich und 1986 mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Republik Italien ausgezeichnet. 1987 erhielt er den Bayerischen Verdienstorden. Anlässlich seines Ausscheidens aus dem aktiven Dienst im Dezember 1987 wurde ihm vom Bundespräsidenten das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Karlsruhe, den 5. Februar 2007

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